Aktuelles
Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz
Die Bundesregierung trifft durch das „Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz“ verschiedene gesetzliche Maßnahmen, durch welche auch Sie als Nahwärmekunden profitieren.
- Zeitlich begrenzte Senkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7% von 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024
- Im Dezember 2022 wird die Abschlagszahlung von September 2022 plus 20% erstattet.
Diese Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.